Für ein Unternehmen können Bürohunde ein Gewinn sein, da sie die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern können. Hast Du einen Hund und verbringst Du viele Stunden am Tag im Büro, möchtest Du Deinen Vierbeiner nicht gern zu Hause allein lassen. Für Dich und Deinen Liebling ist es optimal, wenn Du ihn mit ins Büro nehmen darfst. Das ist nicht ohne Weiteres möglich. Hunde im Büro sind nicht grundsätzlich verboten. In diesem Beitrag erfährst Du, was Du beachten musst, wenn Du Deinen Hund mit zur Arbeit nehmen möchtest. Du erfährst auch, wie es mit der Haftung aussieht, wenn das Tier etwas beschädigt.
Inhalt
Hunde im Büro – sind sie erlaubt oder verboten?
Der 24. Juni 2022 war weltweit ein Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag. Viele Arbeitgeber erlaubten ihren Mitarbeitern, ihre Hunde mit ins Büro zu nehmen. Dass Hunde eine Bereicherung im Büro sein können, stellte bereits 2012 der US-amerikanische Forscher Randolph T. Barker bei einer Studie an der Virginia Commonwealth University fest. Mitarbeiter, die ihren Hund mit zur Arbeit nehmen durften, wiesen ein deutlich niedrigeres Stresslevel auf als diejenigen, die den Hund nicht mitbringen durften. Die Studie zeigte auch, dass ein Hund die Motivation und Zufriedenheit aller Mitarbeiter positiv beeinflussen kann.
Auch wenn sich Hunde positiv auf die Arbeitsleistung ihrer Besitzer auswirken können, musst Du Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn Du Deinen Liebling mit ins Büro nehmen möchtest. Das ist im Weisungsrecht des Arbeitgebers begründet, das in Paragraf 106 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt ist.
Der Paragraf 106 der Gewerbeordnung regelt nicht explizit, welche Rechte der Arbeitgeber hat, wenn Mitarbeiter ihren Hund ins Büro mitnehmen möchten. Es heißt darin nur, dass der Arbeitgeber Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen darf, wenn im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag diese Arbeitsbedingungen nicht festgelegt sind. Das betrifft auch das Verhalten der Arbeitnehmer.
Gibt es einen Betriebsrat, kann er ein Mitspracherecht bei der Entscheidung haben. Das ist jedoch kein Muss.
Berücksichtigung von Sicherheits- und Hygienevorschriften
Auch wenn ein Arbeitgeber persönlich nichts dagegen hat, dass Mitarbeiter ihre Hunde ins Büro mitbringen, muss er mitunter die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften beachten. Das gilt in Branchen wie dem Gesundheitswesen oder der Lebensmittelindustrie. Dort sind Tiere am Arbeitsplatz aus hygienischen Gründen verboten. Auch wenn Mitarbeiter unter einer Hundehaarallergie leiden, kann der Arbeitgeber Hunde im Büro verbieten.
Ein Arbeitgeber kann Hunde im Büro erlauben, doch kann er seine Erlaubnis an bestimmte Bedingungen knüpfen. Er kann voraussetzen, dass der Hund sauber ist, angeleint ist oder einen Maulkorb trägt. Der Arbeitgeber kann seine Entscheidung widerrufen, wenn Mitarbeiter Angst vor dem Hund haben oder plötzlich unter einer Allergie leiden.
Auch dann, wenn Du Kundenkontakt hast und der Kundenkontakt durch die Anwesenheit des Hundes gestört wird, kann der Arbeitgeber die Mitnahme des Hundes ins Büro verbieten.
Voraussetzungen für die Mitnahme von Hunden ins Büro
Auch wenn es keine klaren Regelungen für die Mitnahme von Hunden an den Arbeitsplatz gibt und der Arbeitgeber das Weisungsrecht hat, sollte Dein Hund die folgenden Voraussetzungen erfüllen, wenn Du ihn zur Arbeit mitnehmen möchtest:
- muss sauber und gepflegt sein
- darf keine auf Menschen übertragbaren Krankheiten oder Parasiten wie Flöhe haben
- sollte stubenrein und gut sozialisiert sein
- darf nicht ständig bellen und Menschen nicht anspringen
- sollte über alle wichtigen Impfungen verfügen
- sollte gechipt und bei Tasso oder FINDEFIX registriert sein, falls er weglaufen sollte
- eine Hundehaftpflichtversicherung muss vorliegen
Sorge dafür, dass Dein Hund einen ruhigen Platz im Büro bekommt und genügend Futter und Wasser bereitstehen. Die Mittagspause solltest Du zum Gassigehen nutzen.
Grundsatz der Gleichbehandlung
Nach der aktuellen Rechtslage muss der Arbeitgeber den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, wenn es um die Mitnahme von Hunden zur Arbeit geht. Er verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn er einem Mitarbeiter erlaubt, seinen Hund mitzunehmen, und einem anderen mit einer ähnlichen Arbeitsaufgabe das ohne triftigen Grund verbietet.
Der Arbeitgeber muss sich nicht grundsätzlich für oder gegen Hunde aussprechen. Er kann abhängig von der Größe, Rasse oder vom Temperament des Vierbeiners entscheiden. Der Arbeitgeber hat das Recht, seine Entscheidung für oder gegen einen Hund jederzeit zu widerrufen.
Wichtig: Ist Dein Hund anfangs unauffällig und entwickelt er sich später zu einem aggressiven Tier, das Mitarbeiter belästigt, kann Dein Arbeitgeber seine Meinung ändern. Er kann verbieten, dass Du Deinen Hund weiterhin ins Büro mitnimmst.
Hund trotz Verbot ins Büro mitnehmen – was passiert?
Verbietet Dein Arbeitgeber die Mitnahme des Hundes ins Büro und nimmst Du ihn trotzdem mit, riskierst Du schwerwiegende Konsequenzen. Der Arbeitgeber kann Dich abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er Dir verhaltensbedingt kündigen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn Du auf Deinen Hund angewiesen bist. Blindenführhunde und Servicehunde für Menschen mit Behinderung muss der Arbeitgeber erlauben.
Wer haftet, wenn der Hund im Büro etwas beschädigt?
Wenn Dein Hund im Büro Firmeneigentum oder Eigentum anderer Mitarbeiter beschädigt, haftest Du als Besitzer dafür. Das gilt auch, wenn der Hund einen Mitarbeiter oder Kunden beißt oder anderweitig verletzt. Es ist daher wichtig, dass Du für Deinen Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt.
Quellen:
- https://www.arbeitsrechte.de/buerohund
- https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/auf-den-hund-gekommen-duerfen-haustiere-an-den-arbeitsplatz_76_186422.html
- https://de.ecovis.com/aktuelles/hunde-am-arbeitsplatz-was-ist-rechtlich-erlaubt/
- https://www.f-mund.de/2024/11/18/tiere-am-arbeitsplatz-was-muss-der-arbeitgeber-beachten/
- https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/Seiten/tierschutzbund.de/Downloads/Sonstiges/Kollege_Hund__Richtlinien_und_Guidelines_fuer_Hunde_im_Buero.pdf