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Hundeführerschein Niedersachsen – 2023

Hundeführerschein Niedersachsen – 2023

Hundeführerschein Niedersachsen – Regelungen rund um den Hundeführerschein sind in Deutschland in den Gesetzen eines jeweiligen Bundeslandes geregelt. Insgesamt sind dabei die diversen Gesetze und deren Umsetzung in die Praxis sehr verschieden, so dass es sich als (zukünftiger) Hundehalter auf jeden Fall lohnt, sich mit den Bestimmungen in seinem Bundesland auseinanderzusetzen.


  • Wie ist es mit dem Hundeführerschein in Niedersachsen geregelt?
  • Wer muss welche Nachweise erbringen?
  • Gibt es eine Rasseliste?
  • Müssen weitere Regularien beachtet werden?

Fragen, die im Folgenden beantwortet werden sollen.


Gesetzesgrundlage für Hundeführerschein Niedersachsen

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) gibt Antworten auf diese Fragen.

Wer muss welche Nachweise bei einem Hundeführerschein Niedersachsen erbringen?

Nach diesem Gesetz müssen seit dem 01.07.2013 alle Ersthundehalterinnen und -halter einen Sachkundenachweis erbringen, der umgangssprachlich auch Hundeführerschein genannt wird. Dieser Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Hundeführerschein muss erfolgen, bevor sich jemand einen Hund anschafft. Inhaltlich geht es um eine Hundehalter- bzw. Hundehalterinnenprüfung, die theoretisches Wissen rund um das Thema Hund und Hundehaltung abfragt.

Der praktische Hundeführerschein muss innerhalb des ersten Jahres absolviert werden, nachdem der Hund angeschafft wurde. Inhaltlich geht es hier weniger um eine Hundeprüfung und mehr um eine Prüfung, wie die Beziehung zwischen Mensch und Hund ist und gelebt wird, also wie gut die beiden im Team zusammenspielen und nicht zuletzt auch darum, wie die Umgangsweise des Menschen mit dem Hund ist.

Bestimmte Personengruppen sind aufgrund ihrer Kenntnisse im Bereich Tiere und Tierschutz unter gewissen Umständen von dieser Regelung ausgenommen. Beim zuständigen Fachministerium gibt es eine Liste mit anerkannten Prüferinnen und Prüfern und nur wer seinen theoretischen und praktischen Hundeführerschein in Niedersachsen bei diesen Prüferinnen und Prüfern ablegt, bekommt ihn auch anerkannt.

Gibt es eine Rasseliste?

In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste für Hunde, die Hunde grundsätzlich aufgrund ihrer Rasseherkunft als mehr oder minder gefährlich einstuft, jedoch besteht die Möglichkeit für zuständige Behörden, einzelne Hunde, egal welcher Rasse, nach bestimmten (Beiß)vorfällen als gefährlich einzustufen und bestimmte Maßnahmen aufzuerlegen.

Als Folge dieser Einstufung muss dann bei dafür anerkannten Personen (bestimmte Tierärztinnen und Tierärzte) der sogenannte Wesenstest beim Hund abgelegt werden, was im Grunde genommen eine Hundeprüfung darstellt. Auch ein praktischer Hundeführerschein der Hundehalterin oder des Hundehalters wird nach einem derartigen Vorfall erneut erforderlich.

Müssen weitere Regularien bei einem Hundeführerschein Niedersachsen beachtet werden?

Zusätzlich zum Hundeführerschein in Niedersachsen ist zu beachten, dass alle Hunde in ein spezielles Zentrales Register eingetragen werden müssen und mit einem Chip gekennzeichnet werden müssen, der mit einer individuellen Identifikationsnummer versehen ist. Auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die steuerliche Anmeldung des Hundes am Wohnort sind unumgänglich.

Mit dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NhundG) wurde in Niedersachsen eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die einerseits zum Ziel hat, gefährliche (Beiß)vorfälle zu verringern und auch einen wesentlichen Teil zum Tierschutz beizutragen.

Ein zentraler Punkt ist hierbei die Auffassung des Gesetzgebers, dass es nicht die eine oder andere Hunderasse gibt, die grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden darf, sondern dass bei diesem Thema auf andere Dinge Wert gelegt werden sollte, die jeden einzelnen Hund egal welcher Rasse in den Fokus stellen und vor allem auch die einzelnen Hundehalterinnen und -halter.

Tierschutzaspekte seien hier auch genannt, denn je angemessener der Umgang des Menschen mit seinem Tier ist und je mehr die Bedürfnisse eines Hundes Berücksichtigung finden, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich der jeweilige Hund gut und glücklich entwickelt und sich entsprechend keinerlei Verhaltensweisen aneignet bzw. angeeignet bekommt, die für jemand anderen gefährlich werden könnten.

Fazit zu: Hundeführerschein in Niedersachsen

Das theoretische Wissen des Menschen über die Bedürfnisse (s)eines Hundes und nicht zuletzt die Fähigkeiten der Halterinnen und Halter und deren Umgangsweise mit ihrem Hund stellen einen weiteren entscheidenden Aspekt dar, denn auch Erziehen und vor allem Erziehen mit angemessenen Methoden trägt wesentlich zu der Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung eines Hundes bei und prägt diesen nachhaltig.

Es ist also weniger eine Hundeprüfung, die hier angestrebt wird, sondern eher eine Menschenprüfung und dieser Ansatz ist absolut richtig und lobenswert. Bei dem Thema Hundeführerschein geht das Land Niedersachsen mit gutem Beispiel voran und hat eine Gesetzesgrundlage im Interesse aller, Mensch und Tier, geschaffen. Wenn diese Gesetzesgrundlage nun nachhaltig verfolgt und umgesetzt wird, dann dürfte sie gerade in Bezug auf Tierschutzaspekte auf der Seite der Tiere sein und Menschen als „in der Lage“ oder auch als „nicht in der Lage“, angemessen mit Tieren umzugehen, einordnen und damit ist dann schließlich allen geholfen.

Hundeführerschein Niedersachsen
Hunderassen | © Bildagentur PantherMedia / emmanuelle bonzami