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Hundeführerschein Saarland – 2023

Hundeführerschein Saarland – 2023

Hundeführerschein Saarland – Gemäß dem Bundesrecht für den Hundeführerschein, regelt jedes Bundesland den Ablauf und die Prüfungsvorgaben individuell. Basierend auf dem Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsrecht der BRD wurde eine Liste mit Hunderassen erstellt, für die deren Halter einen sogenannten Hundeführerschein, umgangssprachlich auch Hundeprüfung genannt, erfolgreich abschließen müssen. Der Hundeführerschein Saarland wird gesetzlich geregelt im Landesgesetz: „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ mit der letzten Änderung vom 26.07.2000. Im nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis ist genau nach Kapitel und Paragrafen unterteilt zu sehen, welche Inhalte die Verordnung hat und welche Regelungen aktuell gelten. Außerdem finden sich dort die Liste der gefährlichen Hunde sowie Details zum Sachkundenachweis.

Der Hundeführerschein

Der Hundeführerschein Saarland – Landesspezifische Verordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. In der Hundehalteverordnung des Saarlands ist ausgewiesen, dass alle Besitzer einer Hunderasse aus der Liste der gefährlichen Hunde eine Sachkundeprüfung erfolgreich absolvieren müssen. Der Sachkundenachweis bezieht sich immer nur auf den jeweiligen Hund. Eine generelle Sachkunde wird dem Hundehalter im Saarland nicht bescheinigt. Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 5.000 € rechnen.


Im Saarland gelten als gefährliche Hunde:

  • Hunde, die als bissig aufgefallen sind
  • Hunde, die Menschen oder Tiere in aggressiver und gefahrdrohender Art und Weise angesprungen haben
  • Hunde, die auf die Merkmale Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden

Die Ausbildung und das Halten der als gefährlich eingestuften Hunde bedarf im Saarland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn:

  • Der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat
  • Der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit aufweist und ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen kann.
  • Die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen zur Unterbringung des Hundes einbruchsicher sind und keine Gefährdung von Mensch oder Tier erfolgen kann
  • Der Hundehalter den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro bei Personenschäden und einer Deckungssumme bei Sachschäden in Höhe von mindestens 500.000 € erbringt und diesen Nachweis einmal jährlich erneuert.

Für das Erlangen des Sachkundenachweises werden drei Prüfteile abgefragt bzw. abgearbeitet. In einem Lehrgang, dessen Kosten der Hundehalter zu tragen hat, werden die ausreichenden Kenntnisse über die folgenden drei Themen geprüft:

  • Das Wesen und die Verhaltensweisen des Hundes
  • Das richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden und
  • Die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zucht, dem Abrichten, der Ausbildung und dem Halten von Hunden

Die Prüfung zur Sachkunde wird in Saarland von der Behörde benannte zugelassene Sachverständige abgenommen. Die Sachkunde gilt ausschließlich für den gefährlichen Hund, für den die Sachkunde nachgewiesen wurde und ist nicht generell gültig.

Wichtige Vorschriften zur Haltung und Sondervorschriften im Saarland


Für den Hundeführerschein Saarland wird der Begriff Sachkunde verwendet. In der landesspezifischen Verordnung gibt es darüber hinaus genaue Vorschriften zur Haltung von gefährlichen Hunden sowie Sondervorschriften für die Ausbildung und das Halten von Hunden der Rassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pit Bull Terrier

Hundeführerschein Saarland ist sinnvoll

Für gefährliche Hunde muss im Saarland ein Sachkundenachweis abgelegt werden. Dabei handelt es sich in Allgemeinem um die Standardtests für Hundehalter und Hund, die bundesweit üblich sind. Während verschiedener Alltagssituationen mit unterschiedlichem Stresspotential wird der Hund und sein Verhalten beobachtet. Um den Hundeführerschein zu erhalten, muss aber nicht nur der Hund, sondern auch der Hundehalter nachweisen, dass er geeignet ist, einen als gefährlich geltenden Hund zu führen. Weiterhin muss er nachweisen, dass er im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung ist.

Hundeprüfung zeigt auffälliges Verhalten der Hunde

Um die Öffentlichkeit und den Hundehalter selbst vor aggressiven Übergriffen durch als gefährlich eingestufte Hunde zu schützen, ist der Hundeführerschein eine sinnvolle Vorschrift. Der Hundeführerschein Saarland beinhaltet neben der eigentlichen Sachkunde des Hundehalters, einen Wesenstest des Hundes sowie klare Vorschriften und Regeln im Zusammenhang mit dem Halten des Hundes. Der Hundeführerschein und die dazugehörige Hundeprüfung haben sich bereits seit vielen Jahren bewährt und werden nahezu flächendeckend in ganz Deutschland durchgeführt.

Hundeführerschein Saarland
Hundeführerschein Saarland | © Bildagentur PantherMedia / Martin Schlecht