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Hundeführerschein Hamburg – 2023

Hundeführerschein Hamburg – 2023

Hundeführerschein Hamburg – Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Hamburg die Anleinpflicht laut dem Hamburger Hundegesetz. Zur Befreiung der verbindlichen Anleinpflicht müssen Hundehalter unbedingt eine Gehorsamkeitsprüfung mit ihrem Tier bei einem anerkannten Sachverständiger absolvieren. Nach dem Bestehen der Prüfung wird der Hundeführerschein ausgestellt, der das abgeleinte Führen des Tieres im Landesgebiet Hamburg erlaubt. Sämtliche Hundehalter Hamburgs sind gesetzlich dazu verpflichtet ihr Tier mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und eine Hunde – Haftpflicht abzuschließen. Zudem ist der Hund im Hunderegister anzumelden. Die rechtliche Grundlage bilden das Hamburger Hundegesetz sowie die zugehörige Durchführungsverordnung. Intention der Verordnung ist es gefährliche Hunde anhaltend durch die Anleinpflicht zu kontrollieren. Die Gefahr für Dritte soll auf diesem Weg maßgeblich reduziert werden.

Hundeführerschein Hamburg – Gehorsamsprüfung für Befreiung der Anleinpflicht

Für gefährliche Tiere bzw. „Listenhunde“ sind identische Regelungen einzuhalten. Als gefährliche Hunde werden individuell auffällige Tiere klassifiziert. Ebenso gelten spezielle Hunderassen bzw. „Listentiere“ als gefährlich. Demnach werden grundsätzlich die Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Kangal, Mastiff, Rottweiler, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Tosa Inu, American Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Bullterrier als gefährlich eingestuft. Analog sind Mischlinge der entsprechenden Hunde als gefährlich einzuordnen. Freistellungen für die Anleinpflicht können über einen erfolgreichen Wesenstest erwirkt werden. Dieser ist bei einem zertifizierten Sachverständigen abzulegen.

Einheitliche Regelungen für den Nachweis

Der Hundeführerschein in Hamburg ist zwingend bei einem dafür zugelassenen Experten zu erwerben. Die einzelnen zertifizierten Prüfer, die zur Abnahme der Prüfung berechtigt sind, können transparent der Internetpräsenz Hamburgs entnommen werden. Über den Link „www.hamburg.de/hundegesetz“ steht ein Merkblatt zum Download bereit, das über zugelassene Prüfer bzw. deren Kontaktdaten informiert. Die Hundeprüfung muss zwingend auf Hamburger Landesgebiet stattfinden. Diese Voraussetzung ist kompromisslos einzuhalten, selbst wenn der Prüfer außerhalb Hamburgs angesiedelt ist.

Der Hundeführerschein wird personenbezogen ausgestellt. Deshalb erlaubt das Dokument lediglich dem Absolventen der Prüfung das Führen des Tieres ohne Leine auf Hamburger Gebiet. Für Familienmitglieder besitzt der Nachweis keine Gültigkeit. Ausnahmeregelungen greifen im Falle von alten oder kranken Hunden, denen aus gesundheitlichen Gründen das Ablegen der Prüfung unmöglich ist. Für diese Tiere können Halter bei dem zuständigen Verbraucherschutzamt ein Attest vorlegen, um den Hund von der Anleinpflicht zu befreien.

Im Rahmen der Hundeprüfung wird das Team aus Mensch und Hund hinsichtlich ihrer Interaktion miteinander geprüft. Zudem fließen die individuelle Sozialverträglichkeit, die Bindung von Hund und Halter, die Gehorsamkeit sowie der Umgang mit der Umwelt in die Bewertung mit ein. Um die Hundeprüfung ablegen zu dürfen, muss der zu prüfende Hund ein Mindestalter von 12 Monaten besitzen.

Gehorsamsprüfung untermauert das Verhältnis von Mensch und Tier

Für ein Bestehen des Tests muss das Tier verschiedene Kompetenzen beherrschen. Demnach muss sich der Hund locker an der Leine bewegen können, das Fuß gehen mit Leine bzw. leinenlos muss unkompliziert möglich sein. Auf Rückruf hat sich der Hund umgehend zum Halter zu begeben. Der Hund muss beweisen, dass er mindestens zwei Signale aus Sitz, Platz, und Steh umsetzen kann. Ein gutes Sozialverhalten im Zuge der Begegnung mit anderen Hunden ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung. Hierbei wird das Verhalten mit bzw. ohne Leine analysiert.

Das Tier muss in der Lage sein ruhig an einer Stelle sitzend oder stehend zu verweilen, während sich der jeweilige Halter räumlich entfernt. Zusätzlich wird getestet, ob der Hund fähig ist sich zwei Minuten abseits des Hundehalters ruhig zu verhalten. Diese Übung findet angeleint statt. Fremde Personen dürfen grundsätzlich nicht belästigt oder angebellt werden. Besitzer dürfen im Prüfungskontext mit Futter und Spielzeug belohnen.

Für den Hundeführerschein in Hamburg entstehen je Team ( Mensch – Hund ) Kosten in Höhe von 49 €. Legt eine zweite Person die Hundeprüfung mit dem gleichen Tier ab, ist eine Gebühr von 39 € zu entrichten. Jede weitere Person, die sich mit dem Hund testen lässt, muss 25 € zahlen.

Hundeführerschein für perfektionierten Gehorsam

Der Hundeführerschein in Hamburg ist mit keiner theoretischen Prüfung verknüpft. Im Fokus der Hundeprüfung stehen der Gehorsam und das Zusammenspiel von Tier und Halter. Die einheitliche Regelung sorgt für eine einheitliche Qualität des Nachweises. Da der Hundeführerschein in Hamburg nur von zugelassenen Sachverständigen abgenommen werden darf, ist eine durchgängig hohe Qualität der Prüfung garantiert. Die gesetzliche Grundlage optimiert die Sicherheit für Dritte maßgeblich. Gestützt durch eine sachkundige Analyse, werden potentiell gefährliche Tiere kontrollierbarer.

Hundeführerschein Hamburg
Hundeführerschein Hamburg | © Bildagentur PantherMedia / ammmit