Hundeführerschein Ablegen 2023

Der Hundeführerschein – Geschätzt leben in Deutschland etwa sechs Millionen Hunde und jährlich schaffen sich über eine viertel Million Menschen einen Hund an, viele von ihnen das erste Mal. Hunde sind sehr beliebte Hausgenossen und die besten tierischen Freunde. Die meisten von ihnen sind menschenbezogen, anhänglich, freundlich und gut erziehbar. Aber nicht jeder Hundehalter versteht wirklich etwas vom Wesen, den Bedürfnissen und den ausgesendeten Signalen seines geliebten Vierbeiners. Und aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, wenn Hundehalter einen Befähigungsnachweis ablegen können (oder regional sogar müssen), damit sie ihr Tier in jeder Situation unter Kontrolle haben und sicher führen können. Nur so lassen sich Gefahren für Menschen und andere Tiere ausschließen.

Der Hundeführerschein

Dieser Befähigungsnachweis, der auch als Hundeführerschein bezeichnet wird, ist in einigen deutschen Bundesländern unter bestimmten Umständen verpflichtend, in anderen freiwillig und von Bundesland zu Bundesland auch nicht einheitlich. Er wird von verschiedenen Verbänden und Vereinen vergeben, die entsprechende Sachverständige zur Verfügung haben. Außerdem gibt es Literatur und im Internet oder in Tierarztpraxen Fragebögen für die im jeweiligen Bundesland geltenden Tests. Um den Führerschein sicher zu bekommen, sollten die Hundehalter aber auch einen der vielen angebotenen Vorbereitungskurse besuchen, die ihnen theoretische und praktische Grundkenntnisse über Hundehaltung vermitteln und sie dazu befähigen, eine entsprechende Prüfung mit Erfolg abzulegen.

Der Hundeführerschein und der in einigen Bundesländern auch geforderte Sachkundenachweis zur Hundehaltung sind dabei eigentlich nicht wirklich gleichzusetzen, wobei die Begriffe oft vermischt werden. Der Sachkundenachweis gilt nach dem Gesetz nur für Kampfhunde und andere als gefährlich eingestufte sogenannte Listenhunde. Er wird von der zuständigen Polizeibehörde verlangt und auch nur unter engen Voraussetzungen erteilt.

Außer der Fähigkeit diese Kampfhunde kontrollieren zu können, müssen ihre Halter auch noch andere Voraussetzungen erfüllen wie zum Beispiel das Chippen der Tiere, der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht, den Maulkorb-sowie Leinenzwang und eine sichere Einzäunung des Grundstückes. Viele Tierexperten raten dazu, den Hundeführerschein überall einheitlich gesetzlich einzuführen und dafür die Praxis der sogenannten „Listenhunde“, also der jeweils als besonders gefährlich eingestuften Rassen wieder aufzuheben, weil sie sich nicht wirklich bewährt hat und durch ihre Uneinheitlichkeit in den Bundesländern eher für Verwirrung sorgt.

Die rechtlichen Grundlagen zum Hundeführerschein für Hunde


Wie bereits erwähnt, sind die gesetzlichen Reglungen zum Befähigungsnachweis der Hundehalter in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Das führt in der Praxis zu sehr viel Durcheinander. Sehen wir uns die einzelnen Bundesländer daraufhin an:

  • Baden-Württemberg und Bayern haben keine Führerscheinpflicht für Hundehalter. In der Landeshauptstadt München werden aber Hundebesitzer, die einen erwerben, von der Hundesteuer befreit.
  • Berlin hat ebenfalls (noch) keine gesetzliche Hunde-Führerscheinpflicht. Natürlich kann ein solcher Führerschein aber wie überall freiwillig abgelegt werden können.
  • Brandenburg hat ebenfalls keine Hunde-Führerscheinpflicht. Allerdings gibt es einige Gemeinden, die den Hundehaltern, die den Führerschein freiwillig machen, teilweise die Hundesteuer erlässt.
  • Bremen verlangt einen solchen Führerschein nur dann, wenn das Tier, der Halter oder beide schon einmal verhaltensauffällig geworden sind. Zum Beispiel nach Hundebissen oder bei straffällig gewordenen Personen kann die zuständige Polizei einen solchen Nachweis verlangen oder sonst das Tier dem Halter wegnehmen.
  • Hamburg verlangt den HSAG-Hundeführerschein mit praktischer Hundeprüfung bei allen als gefährlich eingestuften Listenhunden. Außerdem werden die Halter von Hunden, die freiwillig eine Gehorsamsprüfung mit ihren Tieren ablegen, von der generellen Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit.
  • Hessen verlangt keinen Führerschein.
  • Niedersachsen verlangt von allen Hundehaltern, die erstmals einen anmelden, einen Hundeführerschein von einer von der Gemeinde anerkannten Hundeschule, eines entsprechenden Vereines oder Tierarztes. Von dieser Pflicht sind nur bestimmte Personengruppen (Halter von Blinden-und Begleithunden, private Tierheim-Besitzer, Jäger etc.) befreit.
  • Sachsen verlangt für als gefährlich eingestufte Listenhunde einen Hundeführerschein mit praktischer Hundeprüfung.
  • Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen keinen Hundeführerschein
  • Schleswig-Holstein verlangt seit 2016 einen Hundeführerschein für auffällig gewordene Tiere, also solche, die Menschen oder andere Tiere gebissen oder erwiesenermaßen unkontrolliert Tiere gehetzt haben. In diesen Fällen müssen die Halter mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen, dass sie das Tier künftig sachgemäß führen können. Dafür gibt es in diesem Bundesland keine Kampfhundeverordnung und keine „Listenhunde“ mehr. Wer freiwillig den Führerschein für Hunde ablegt, bekommt in vielen Städten und Gemeinden einen Nachlass bei der Hundesteuer.
  • Nordrhein-Westfalen verlangt nur für als gefährlich eingestufte Hunde eine Haltungserlaubnis. Diese bestätigt ein Tierarzt nach einem Fragenkatalog, ähnlich der theoretischen Führerscheinprüfung .
  • Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verlangen diese Art Führerscheine und eine Hundeprüfung nur für als gefährlich eingestufte Listenhunde
  • Das Saarland verlangt keinen Hundeführerschein.

Warum ist der Hundeführerschein aber immer sinnvoll?

Generell ist es auch dort, wo keine oder noch keine gesetzliche Pflicht besteht, sehr ratsam, einen Hundeführerschein zu machen. Die soziale Verträglichkeit und der Gehorsam der Vierbeiner kann schließlich gerade in der heutigen Zeit gar nicht hoch genug eingestuft werden. Anders als früher, werden die modernen Hunde heute nicht mehr nur auf ihren Höfen und Grundstücken gehalten sondern sind immer und überall dort mit dabei, wo „ihre“ Menschen auch sind. Sie gehen mit in den Biergarten oder zum Jogging, fahren Auto und Zug, wohnen im Hotel oder auf dem Campingplatz, spazieren nicht nur durch Feld und Wald sondern auch durch dichteste Menschenmengen in den Städten.

Um so wichtiger ist es, dass ihre Halter in wirklich jeder Situation Herr der Lage sind, damit vom Hund und seinen Verhalten niemals eine Gefahr ausgeht. Dabei geht es aber nicht nur und auch nicht in erster Linie um die Halter bestimmter Hunderassen.

Fazit zu: Hundeführerschein Ablegen

Natürlich ist eine eventuelle Beißattacke eines sogenannten Kampfhundes (wie zum Beispiel Pit Pull, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff oder Rottweiler) in der Regel gefährlicher und folgenschwerer als die eines Dackels oder Yorkshire Terrier. Aber auch kleine und vermeintlich harmlose Hunde können beißen und auch anderweitig gefährlich werden. Sie können zum Beispiel ausreißen und auf Straßen und Autobahnen laufen und dort Unfälle auslösen, Wild oder Nutztiere hetzen, Radfahrer oder Reiter zu Fall bringen und ähnliches Deshalb geht es überhaupt nicht nur darum, Beißereien zu verhindern.

Die Halter lernen zum Beispiel auch, wie wichtig es ist, die Natur des Tieres zu verstehen und seine Körpersprache richtig zu deuten. Aber es geht bei diesem Führerschein auch um die Bedürfnisse des Tieres. Wie wird es artgerecht gehalten und optimal versorgt? Was tun, wenn das Tier einmal krank wird etc. Es richtig zu verstehen und gut für es sorgen zu können, macht das gemeinsame Zusammenleben sehr viel harmonischer und schöner.

Der Hundeführerschein
Hundeführerschein Bremen | © Bildagentur PantherMedia / Martin Schlecht